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Justiz-Einkleidungs-Service

 
Wir möchten, dass Sie sich in Ihrer neuen Justiz-Dienstbekleidung wohlfühlen.
Unser Einkleidungs-Service-Team berät Sie gern und unterstützt Sie bei der richtigen Größen- und Artikelauswahl.
 
Mit unserem Einkleidungs-Bus besuchen wir Sie gerne in Ihrer Dienststelle. Rufen Sie uns gleich an, um einen Termin zu vereinbaren (ab 10 Personen).
 
Selbstverständlich können Sie Justiz-Dienstkleidung auch bei uns in Garbsen/Hannover anprobieren und gleich mitnehmen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie uns mit Ihrem Terminwunsch vorab anzurufen.
 

Aktuelle Anprobetermine:

Intern wird man Sie per Intranet und/oder Aushang über unseren Besuch informieren.
 

Standort Garbsen/Hannover

Heinkelstr. 9
30827 Garbsen
Anprobe nach Terminabsprache
Öffnungszeiten Mo.-Fr.  8 - 17 Uhr
Ansprechpartner Frau Kourkoutas oder Frau Bekk
Tel. 05131-46208-11
eMail: textilfabrik@bewernick.com
 
Bitte bringen Sie eine Kopie Ihres Dienstausweises oder ein entsprechendes Schreiben Ihrer Dienststelle mit, aus dem hervorgeht, dass Sie zum tragen der Justiz-Dienstkleidung berechtigt sind.
 

Vorschuss-Regelung Dienstkleidung


Im Justizintranet NRW
http://lv.justiz.nrw.de/praxis-infos/justizvollzug/dienstkleidung/index.php
ist hierzu Folgendes aufgeführt:
 

Hinweise zum Vorschuss

Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger erhalten bei uns für die Erstbestellung ein verlängertes Zahlungsziel (45 Tage).
Auf Antrag können Sie einen Vorschuss bis zur maximalen Höhe von 1260,00€ (dreifacher Jahresbetrag, vgl. Nr. 6.4 der Dienstkleidungs- vorschrift) erhalten.
Hierbei ist es unerheblich, ob eine Einstellung im Beamtenverhältnis oder in einem (befristeten) Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Entscheidend ist, dass erstmalig die Verpflichtung zum Tragen der Dienstkleidung eintritt.
Es ist auch möglich, den Vorschuss in zwei Teil- beträgen zu beantragen.
Wird ein Vorschuss beantragt, so ist dem Antrag eine Kopie der Rechnung über die neue Dienstkleidung beizufügen. Die Vorlage einer Auftragsbestätigung oder eines Lieferscheins reicht nicht aus. Der Antrag ist bei der Beschäftigungs- behörde einzureichen. Der bewilligte Vorschuss wird vom Landesamt für Besoldung und Versor- gung NRW ausgezahlt. Der Vorschuss wird durch Einbehaltung des monatlichen Dienstkleidungszu- schusses getilgt; d.h. es werden solange monatlich 35,00€ Dienstkleidungszuschuss einbehalten, bis der Vorschuss zurückgezahlt ist.
(Stand 16.11.2016)


 
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