Grüne Justizbekleidung Nordrhein-Westfalen
Die bisherige (grüne) Dienstbekleidung kann übergangsweise bis
zum 31.12.2015 getragen werden.
Während dieser Übergangszeit können die Bediensteten wahlweise
entweder die bisherige (grüne) oder die neue (blaue) Dienstbekleidung tragen.
Eine Kombination von "grüner" und "blauer" Dienstkleidung ist nicht zulässig.
Auf den folgenden Seiten erhalten sie die Möglichkeit sich über die grüne Dienstbekleidungskollektion zu informieren. Benutzen sie für den Seitenwechsel unser Untermenü über dem Bild.
Die Justiz-Dienstbekleidung für Spezialabteilungen, Bekleidung für den
Revisionsdienst ausgenommen, wird an dieser Stelle nicht veröffentlicht. Bitte nehmen Sie hierfür direkten Kontakt zu uns auf, damit wir Sie mit den entsprechenden Informationen versorgen können.